Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Lauterbach-Motorsport (AGB)
§ 1. Allgemeines
§ 1.1 Die Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Fa. Lauterbach-Motorsport erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die
Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich
widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bei uns bedarf es
nicht. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt sind. Bezieht sich ein Vertrag auf die Lieferung
von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie
die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen
Herstellers zusätzlich mit vereinbart. Auf Anfrage des Käufers teilt die Fa.
Lauterbach-Motorsport diese zusätzlichen Einschränkungen und Bedingungen mit.
Erfolgt diese Anfrage vor oder bei Bestellung oder Auftragserteilung, so ist der
Käufer berechtigt, innerhalb von einer Frist von einer Woche ab Bekanntgabe der
zusätzlichen Einschränkungen bzw. Gewährleistungsbestimmungen vom Vertrage
zurückzutreten.
§ 2. Angebot & Vertragsschluss
§ 2.1 Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich.
§ 2.2 An Kaufanträge und sonstige Bestellungen ist der Käufer zwei Wochen
gebunden. Sie erlöschen nur, wenn der Käufer sie widerruft. Führt die Fa.
Lauterbach-Motorsport innerhalb der Frist oder bis zum Eingang eines Widerrufs
die Bestellung aus, bedarf es keiner gesonderten Annahmeerklärung.
§ 2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. Werden nicht
bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart, so liefert die Fa.
Lauterbach-Motorsport Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß- und
Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über- und
unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten
Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist die
Fa. Lauterbach-Motorsport berechtigt, dass geänderte Produkt zu liefern.
§ 3. Lieferung & Leistungszeit
§ 3.1 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart
worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter Liefertermin um
mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer schriftlich eine
Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag
zurücktreten. Hat er keinen Liefertermin vereinbart, so bedarf es vor der
Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.
§ 3.2 Der Fa. Lauterbach-Motorsport steht es frei, in Teillieferungen zu
liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch
gesondert berechnet werden können. Fälle höherer Gewalt entheben die Fa.
Lauterbach-Motorsport von der Lieferpflicht. Selbstbelieferung bleibt
vorbehalten.
§ 3.3 Dem Käufer stehen im Falle der Nichtbelieferung Ansprüche, insbesondere
auf Schadenersatz, nicht zu.
§ 4. Versand & Gefahrübergang
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit in unseren Konditionen
vorgesehen, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Der Versand
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt
übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versandweg und
Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten
des Käufers vorgenommen. Transportschäden sind sofort beim Empfang der Ware
protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen und uns binnen einer
Woche schriftlich mitzuteilen. Alle Rücksendungen des Käufers erfolgen zunächst
auf dessen Kosten. Hat die Fa. Lauterbach-Motorsport den Grund der Rücksendung
zu vertreten (Garantiefall, Gewährleistungsfall etc.) werden die Versandkosten
dem Käufer erstattet. Die Fa. Lauterbach-Motorsport ist nicht verpflichtet,
unfreie Sendungen entgegen zu nehmen.
§ 5. Warenrücknahmen &
Rücklieferungen
§ 5.1 Grundsätzlich
ist eine Warenrücknahme nur möglich, wenn vor der Lieferung ausdrücklich eine
Rückgabemöglichkeit vereinbart wurde. Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet
der Kunde für die einwandfreie Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in
Originalverpackung an uns zurückgeschickt werden.
Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten
Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden
dem Käufer 15 % des Warenwerts, aber mindestens 20,00 € in Rechnung gestellt.
Waren mit einem Nettowarenwert unter 50,00 € werden grundsätzlich nicht für eine
Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren
sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
5.2 Bei Lieferung von modifizierten Daten für Motorsteuergeräte (Software,
Tuningfiles oder Tuning-Dateien) die dem Zweck der Leistungssteigerung von
Motoren dienen, erfolgt die Lieferung des Produktes immer unter dem
Gesichtspunkt einer eigens für den Kunden entwickelten Sonderanfertigung deren
Umtausch bzw. Rückgaberecht hiermit grundsätzlich ausgeschlossen wird.
§ 6. Preise, Preisänderungen
Den Lieferungen und Leistungen der Fa. Lauterbach-Motorsport liegen die in der
jeweils zuletzt ausgegebene Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Die in den
Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Führt die Fa.
Lauterbach-Motorsport die Bestellung ohne ihr eigenes Verschulden erst nach mehr
als 30 Tagen aus, so ist sie berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen
Listenpreise zu berechnen.
§ 7. Zahlungsbedingungen
§ 7.1 Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Fa. Lauterbach-Motorsport ist berechtigt, die Lieferung von einer
Vorauskasse abhängig zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht
die Fa. Lauterbach-Motorsport hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer
innerhalb einer Frist von 1 Tag seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die
Vorauszahlung nicht innerhalb einer Frist von einer Woche, gilt der Vertrag als
nicht zustande gekommen. Hierauf weist die Fa. Lauterbach-Motorsport bei
Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich hin.
§ 7.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche
Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir
zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige
Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 5 % über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten die gesetzlichen
Regeln.
§ 8. Eigentumsvorbehalt
§ 8.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns getilgt hat, bei Zahlung
mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet, auch bei anders lautender
Bestimmung des Käufers.
§ 8.2 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im
Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung
mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der
neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der
Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis der
Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Käufer Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten
Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch
Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt
nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes
der Vorbehaltsware.
§ 8.3 Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder
Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von
Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den
Erwerber in voller Höhe an uns ab.
§ 8.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er
seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über
die Ware zu verfügen.
§ 8.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 %
übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl einen Teil des
Sicherungsrechtes freigeben.
§ 8.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum
stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen diese Abtretung an.
§ 9. Gewährleistung, Schadensersatz
§ 9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Verkauf gebrauchter
Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Von der Gewährleistung ist das
Chiptuning ausgeschlossen (siehe §10)
§ 9.2 Für Ersatz oder und Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr,
wie für den Lieferungsgegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen
des Vertrages zu verlangen.
§ 9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden
auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des
Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
§ 9.4 Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass
Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese
Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander
inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden.
§ 9.5 Bei von uns gelieferter Software haften wir nicht für eine evtl.
Verletzung von Urheberrechten.
§ 9.6 Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. sie erlischt, wenn der
Liefergegenstand von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne
Zustimmung der Fa. Lauterbach-Motorsport beseitigt werden, wenn diese in Fahrzeuge oder
Teile eingesetzt werden, die im Rennsport oder entsprechenden Wettbewerben
eingesetzt werden, sowie für den Fall, dass der Einbau des Liefergegenstandes
außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Werden gelieferte
Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis oder
Abnahme erforderlich, so leistet die Fa. Lauterbach-Motorsport für die Erteilung keine
Gewähr.
§ 9.7 Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
sind Schadensersatzansprüche auf Vorsatz und grobes Verschulden beschränkt.
Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.
§ 9.8 Die Ansprüche des Käufers aus einer Garantie oder bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels bleiben unberührt.
§ 9.9 Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche des Käufers gemäß §478 BGB
(Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten).
§ 10. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung,
Fahrzeughaftpflicht
§ 10.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa.
Lauterbach-Motorsport angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie
die im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor,
sowie dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten
des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der
Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren
Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu
einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich
Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte
Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer
des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. Lauterbach-Motorsport bietet
deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet Fa.
Lauterbach nur insoweit, als sie durch von Fa. Lauterbach-Motorsport eingebaute,
fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile verursacht
werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fa. Lauterbach-Motorsport
damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch einen defekten
Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund der
höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen;
§ 10.2 Fa. Lauterbach-Motorsport weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau
von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des
Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
§ 10.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Käufer muss
das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen
Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder
deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen
Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer
hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen
ausdrücklich schriftlich zugesichert
§ 10.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung
bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der
Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes
Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. Lauterbach-Motorsport insoweit von jeder
Haftung frei.
§ 10.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung
bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen
hinzuweisen.
§ 11. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
§11.1 Sofern eine
Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem
Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken
§11.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
der Fa. Lauterbach-Motorsport und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§11.3 Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Hof / Saale.
Stand: 01. Mai 2008 / © 2008 by Lauterbach-Motorsport
Sie sind als Verbraucher im
Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer
Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Programmierfiles, Chiptuning
(nach erfolgtem Umbau sowie Software sind vom Widerruf ausgeschlossen. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (eine E-Mail, z.B.
an
info@lauterbach-motorsport.de genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf
unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Lauterbach-Mototsport
Ihn.: Björn Lauterbach
Fuchsweg 21
95028 Hof / Saale
Bitte frankieren Sie das
Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den
Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren
zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies
können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen,
wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, und diese ohne
Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken.
Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen
Betrag von EUR 40,- übersteigt.
* Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind.
* Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Literatur, Bedienungsanleitungen.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.
Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, Hof / Saale vereinbart.